Zucht und Vorraussetzungen im VDH

Es gibt sicherlich viele verschiedene Organisationen und Verbände unter denen die Hundezucht geregelt ist.

International annerkannt ist die FCI (Fédération Cynologique Internationale), die widerherum in jedem Land einen (!) Dachverband hat. Alle der FCI angehörigen Verbände garantieren untereinander die Anerkennung der Abstammungsurkunden. Für Deutschland ist der Dachverband der VDH, dem die Tschechoslowakischen Wolfhunde direkt unterliegen (d.h. es gibt (noch) keinen Verein dazwischen).

Bevor man nun überhaupt an Zucht denken kann, müssen einige Vorraussetzungen erfüllt sein. Der Hund muss auf einer VDH-Austellung von einem Richter bewertet werden, eine Untersuchung auf Hüftgelenkdysplasie muss von einem zertifiziertem Tierarzt duchgeführt werden (die Auswertung erfolgt jedoch von einem Gutachter des VDH), eine Untersuchung auf erbliche Augenkrankheiten (die ebenfalls nur von bestimmten Ärzten -die dem DOK angehören- durchgeführt werden darf und jährlich wiederholt werden muss).

Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind und alle Untersuchungen gemacht wurden (und entsprechend den Richtlinien ausfallen) darf der Tscheche zur Zuchtzulassung angemeldet werden. Bei dieser Zulassung wird der Hund erneut einem Richter vorgeführt und erhält dann, je nach Richterurteil eine eingeschränkte oder uneingeschränkte Zuchtzulassung oder wird nicht zur Zucht zugelassen.

Die Mutterhündin darf erst ab einem bestimmten Alter die ersten Welpen haben und auch nicht unkontrolliert viele Würfe produzieren, diese Rahmenbedingungen sind in der Zuchtordnung genau festgelegt.

Zwischenzeitlich muss der Zwingername beantragt und genehmigt werden, dieser wird dann im Register des FCI eingetragen. Der VDH prüft die Haltungsbedingungen vor Ort und erst dann gibt es grünes Licht für die Zucht. Nachdem dann eine passende Verpaarung stattgefunden hat und die Welpen geboren sind wird die Zuchtstätte erneut vom Zuchtwart besucht. Bei dieser Wurferstbesichtigung verschafft sich der Zuchtwart einen Eindruck vom Wurf und der Mutterhündin. Bevor die Ahnentafeln beantragt werden können, steht ein erneuter Besuch an, die Wurfabnahme. Bei dieser wird jeder einzelne Welpe begutachtet und offensichtliche Mängel wie Nabelbruch oder Einhodigkeit werden im Wurfabnahmeprotokoll vermerkt. Ebenso werden die Impfen sowie der Chip überprüft. In einem weiterem Anlageblatt werden bei jedem Welpen "seine Mängel" vermerkt, dieses muss der spätere Käufer unterschreiben.

Erst jetzt können die Ahnentafeln für die Wolfhunde Welpen beantragt werden. Dazu müssen relevanten Papiere dem VDH vorgelegt werden, welcher dann die Papiere austellt.
In diesen Ahnentafeln sind die Vorfahren des Welpen aufgeführt, in der Ahnentafel der Mutterhündin wird jeder Wurf von ihr eingetragen. Jeder kann also durchaus "mit VDH-Papieren" züchten, sofern er die Vorraussetzungen erfüllt und nichts gegen Kontrolle hat.


Achten Sie deshalb beim Kauf eines Tschechoslowakischen Wolfhundes unbedingt auf die VDH-Papiere (oder im Ausland auf das FCI Siegel). Jeder Züchter wird Ihnen sicher die Wurfstätte ausgiebig zeigen und einen ordentlichen Kaufvertrag abschließen.