Zuchtzulassungsbestimmungen für die Rasse Tschechoslowakischer Wolfhund
Anlage 2a
- Zur Zucht dürfen nur reinrassige, gesunde, verhaltenssichere und rassetypische Hunde zugelassen und eingesetzt werden, die vom VDH (FCI) anerkannte Ahnentafeln oder entsprechende Registrierbescheinigungen haben. Die Zuchtzulassung (ZZL) dient der Beurteilung und Auswahl von Zuchthunden und ist verpflichtend. Über begründete Ausnahmen von den unten beschriebenen Bedingungen für die ZZL entscheidet der VDH im Einzelfall.
- Für die Zuchtzulassung eines Hundes sind folgende Mindestanforderungen erforderlich:
- a) die vom VDH festgelegten Mindestvoraussetzungen für die Gesundheit
- b) eine Verhaltensbeurteilung sowie
- c) eine Phänotyp-Beurteilung/Formwert-Beurteilung;
- Die Zuchtzulassung eines Hundes wird insbesondere widerrufen, wenn bei den Nachkommen eine für diese Rasse besondere Häufung erblicher Defekte nachgewiesen wurde, oder der Hund selbst zuchtrelevante Krankheiten oder Aggressivität aufweist.
- Der VDH führt eine Liste aller zur Zucht zugelassenen Hunde
- Allgemeines / Grundsätzliches
- Für die Zuchtzulassung gelten drei Mindestanforderungen:
- Gesundheit
- Verhaltensbeurteilung
- Phänotyp-/Formwert-Beurteilung
- Die Zucht ist nur mit gesunden, verhaltenssicheren/sozialverträglichen und rassetypischen Hunden gestattet. Dies ist durch Mindestanforderungen bezüglich Gesundheit, Verhaltensbeurteilung und Phänotyp-/Formwert-Beurteilung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind auch die rassespezifischen Leistungsanforderungen von zentraler Bedeutung.
- Die drei Mindestanforderungen für die Zuchtzulassung eines Hundes müssen allesamt erfüllt (bestanden), aber nicht unbedingt zeitgleich erbracht werden.
- Vor der Zulassung zur Teilnahme an einer Zuchtzulassungsveranstaltung ist ein DNA-Fingerprint des zur Zucht zuzulassenden Hundes, der auch zur Elternschaftsbestimmung verwendet werden kann, zu erstellen. Die Bearbeitung erfolgt über die Fa. Laboklin. Das entsprechende Formular für die Blutentnahme beim Tierarzt ist bei der VDH-Geschäftsstelle anzufordern.
- Für die Zuchtzulassung gelten drei Mindestanforderungen:
-
A: Gesundheit
-
die vom VDH festgelegten Mindestvoraussetzungen für die Gesundheit
- Untersuchung auf Hüftgelenk-Dysplasie (HD)
Die Röntgenaufnahme darf frühestens ab Vollendung des 15. Lebensmonats erstellt werden. Hierfür ist das vom VDH erstellte Formular zu benutzen. Die Auswertung erfolgt durch die zentrale Auswertungsstelle des VDH.
Hunde mit dem Auswertungsergebnis "HD-A" oder "HD-B" können zur Zucht zugelassen werden. Hunde mit dem HD-Status "C" unterliegen einer Paarungseinschränkung und dürfen nur mit Partnern verpaart werden, die mit HD-A oder HD-B ausgewertet sind. Die Zucht mit Hunden, die mit "HD-D" und "HD-E" ausgewertet wurden, ist verboten.
- Augenuntersuchung
- Eine Augenuntersuchung ist bei einem vom DOK (Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen bei Tieren) anerkannten Untersucher durchführen zu lassen. Der Hund muss frei sein von allen genetisch bedingten Augenerkrankungen (z.B. PRA, CEA, RD, PHTV, PHPV, Katarakt). Das Mindestalter für die Augenuntersuchung liegt bei 12 Monaten.
- Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Zuchtzulassung nicht älter als drei Monate sein.
- Die Untersuchung hat ein Jahr Gültigkeit und ist regelmäßig zu wiederholen, spätestens jedoch vor einem erneuten Zuchteinsatz. Dies ist unaufgefordert vom Züchter der VDH-Geschäftsstelle nachzuweisen, da andernfalls die Zuchtzulassung erlischt.
- Vor Ausstellung der Bescheinigung über die Zuchtzulassung eines Hundes wird vom VDH überprüft, ob insbesondere alle Anforderungen bezüglich Gesundheit erfüllt sind.
-
die vom VDH festgelegten Mindestvoraussetzungen für die Gesundheit
- B: Verhaltensbeurteilung
Die Mindestanforderung Verhaltensbeurteilung wird durch den bestandenen Verhaltenstest (gem. beigefügten Durchführungsvorgaben) nachgewiesen. - Mindestanforderung C: Phänotyp-/Formwert-Beurteilung
Die Mindestanforderung Phänotyp-/Formwert-Beurteilung wird anlässlich einer Zuchtzulassungsprüfung nachgewiesen.
(Anmerkung: Mit Phänotyp-Beurteilung ist nicht die Registrierung / Phänotypisierung eines Hundes gemeint. Phänotyp-Beurteilung ist die Beschreibung der äußeren Merkmale eines Hundes anlässlich einer Zuchtzulassungsprüfung – ähnlich wie die Formwert- Beurteilung auf einer Ausstellung, in der Regel aber viel ausführlicher und umfassender). Die Phänotyp-Beurteilung erfolgt durch einen für die Rasse zugelassenen Zuchtrichter. Als Zugangsvoraussetzung für die Zuchtzulassungsprüfung ist die Teilnahme an zwei Rassehunde-Ausstellungen, ab einem Alter von 15 Monaten, mit zweimal mindestens „Sehr gut“ als Formwertnote durch zwei verschiedene Zuchtrichter nachzuweisen. - Bedingungen für die Erteilung der ZZL
- Formale Voraussetzungen zur Zuchtzulassung Der Züchter reicht alle notwendigen Nachweise bei der Zuchtbuchstelle des VDH ein. Nach Überprüfung der Unterlagen und des ZZL-Protokolls durch den VDH wird die Zuchtzulassung, die Zurückstellung oder die Zuchtverweigerung auf der Ahnentafel vermerkt und erhält ab diesem Zeitpunkt Gültigkeit.
- Gültigkeit der ZZL Die ZZL kann uneingeschränkt oder eingeschränkt (z.B. für 1 Wurf/Deckakt mit Nachzuchtkontrolle) erteilt werden.
- Wiederholte Vorführung zur Zuchtzulassung Hunde, deren ZZL zurückgestellt wird, können nur einmal erneut zur Zuchtzulassung vorgestellt werden. Das Urteil ist endgültig.
- Aberkennung der Zuchtzulassung Die Zuchttauglichkeit kann nachträglich aberkannt werden, wenn Tatsachen bekannt werden, aufgrund derer eine Zuchtverwendung nicht gegeben war oder nicht mehr gegeben ist.
- Pflichten des Züchters Vor jedem Zuchteinsatz eines Hundes hat sich der Züchter bei der VDHZuchtbuchstelle oder bei der mit der Rassebetreuung beauftragten Person über die bestehenden, gültigen Zuchtzulassungsvoraussetzungen zu informieren. Für weitergehende Zuchtfragen stehen o. g. Personen zur Verfügung.
- Zuchteinsatz von ausländischen Deckrüden
Für den Einsatz ausländischer Deckrüden ist grundsätzlich eine Genehmigung des VDH erforderlich.
Anlage 2b
VDH-Verhaltenstest
Verhaltenstests leisten einen Beitrag zur fachgerechten Beurteilung der Eignung eines Hundes
zur Zucht. Sie werden im Rahmen einer Zuchtzulassungsveranstaltung durchgeführt. Bei einer
Zuchtzulassungsveranstaltung findet zuerst die Verhaltensbeurteilung und danach die
Formwertbeurteilung statt. Bei der Verhaltensbeurteilung kommt ein vom VDH anerkannter
Verhaltensbeurteiler zum Einsatz. Das Ergebnis lautet "bestanden", "nicht bestanden,
Wiedervorführung nach Ablauf von drei Monaten möglich" oder "endgültig nicht bestanden,
Wiedervorführung nicht möglich". Es sind bei ein und demselben Hund maximal drei
Vorführungen zulässig. Das Ergebnis wird jedem Teilnehmer schriftlich bescheinigt. Eine
Übersicht über die Resultate der Verhaltenstests geht dem Zuchtbuchamt zu.
Die zu verwendende Vorführleine muss etwa eineinhalb bis zwei Meter lang und relativ leicht
sein. Das Halsband darf sich nicht zuziehen, nicht betont eng oder betont locker sitzen und keine
Zwangsvorrichtungen aufweisen. Der Verhaltensbeurteiler darf dem Vorführer Anweisungen
geben und bezüglich der Zulässigkeit von Führerhilfen entscheiden. Er teilt jeweils mit, wann ein
Subtest beginnt und endet. Zeigt ein Hund irgendwann im Rahmen einer
Zuchtzulassungsveranstaltung bedenkliche Verhaltensweisen, so kann ihm die Zuchtzulassung
versagt werden.
Subtests:
Begrüßungssubtest
Der Verhaltensbeurteiler und der Vorführer stehen etwa zehn Meter voneinander entfernt. Der Hund wird an loser Leine gehalten. Auf eine Anweisung hin gehen sie entspannt aufeinander zu. Der Verhaltensbeurteiler schaut den Hund nicht mehr als beiläufig direkt an. Der Verhaltensbeurteiler und der Vorführer geben sich die Hand und wechseln ein paar Worte. Nun schaut der Verhaltensbeurteiler den Hund kurz an und spricht freundlich mit ihm. Er hält ihm vorsichtig die Hand entgegen, damit der Hund dieselbe beschnüffeln kann, wenn er das möchte.
Laufsubtest
Der Vorführer bewegt sich für einige wenige Minuten mit seinem lose angeleinten Hund auf Anweisung des Verhaltensbeurteilers. Dieser weist ihn zum Normalschritt oder zum Laufschritt sowie zum Geradeauslaufen oder Neunzig-Grad-Winkeln nach links beziehungsweise rechts an. Der Hund muss keinerlei Gehorsam zeigen. Er darf zum Beispiel auch an der Leine zerren. Steht der Hund extrem im Gehorsam, so kann der Subtest nicht bestanden werden.
Gruppensubtest
Drei Frauen und drei Männer bilden eine sich lose durcheinander bewegende Gruppe. Der Vorführer läuft mit seinem Hund auf Anweisung durch die Gruppe. Er muss sie mindestens einmal durchqueren, mindestens einmal links um eine Person herumgehen und mindestens einmal rechts um eine Person herumgehen.
Zahnsubtest
Der Vorführer zeigt dem Verhaltensbeurteiler den Zahnschluss des Hundes. Der Blickabstand beträgt etwa fünfzig Zentimeter.
Berührsubtest
In einer entspannten Situation streichelt der Verhaltensbeurteiler den Hund nach einer freundlichen Annäherung am Schulterblatt während der Vorführer den Hund an loser Leine hält. Bei Bedarf kann der Vorführer den Hund unterstützend mit einer Hand am Körper halten. Bei großen Rassen geht der Verhaltensbeurteiler zum Streicheln in die Hocke. Bei kleinen Rassen erfolgt die Berührung auf einem rutschfesten Tisch.
Zweithundsubtest
Der Vorführer und ein weiterer Hundeführer mit einem Zusatzhund, der selbst nicht überprüft
wird, stehen beide mit lose angeleintem Hund etwa zehn Meter voneinander entfernt. Auf eine
Anweisung hin gehen beide Paare entspannt aneinander vorbei, wobei sich die Hunde nicht
näher als etwa drei Meter kommen dürfen. Die zwei Hunde müssen gegengeschlechtlich sein.
Als Zusatzhund ist ein friedliches Tier zu wählen.
Ein Hund hat bestanden, wenn keines der nachfolgend aufgeführten Kriterien bei einem oder
mehreren Subtests erfüllt ist. Er hat endgültig nicht bestanden und eine Wiedervorführung ist
nicht möglich oder er hat nicht bestanden und eine Wiedervorführung ist nach Ablauf von drei
Monaten möglich, wenn eines oder mehrere bei einem oder mehreren Subtests davon erfüllt sind.
Extreme Verhaltensweisen bei einem oder mehreren Subtests führen zu dem Ergebnis „endgültig
nicht bestanden, Wiedervorführung nicht möglich“. Ist eine gravierende Verbesserung durch
Erziehungsmaßnahmen wahrscheinlich, so kann das Ergebnis „nicht bestanden,
Wiedervorführung nach Ablauf von drei Monaten möglich“ lauten. Die Differenzierung
zwischen „endgültig nicht bestanden, Wiedervorführung nicht möglich“ und „nicht bestanden,
Wiedervorführung nach Ablauf von drei Monaten möglich“ liegt im Ermessen des amtierenden
Verhaltensbeurteilers.
- extremes Vermeidungsverhalten
- Beißen oder massives Schnappen, sofern dies nicht spielerisch oder distanziert erfolgt
- heftiges Drohen
- extreme Erregbarkeit, geringes Beruhigungsvermögen
- Lethargie
- Verhaltensstörungen
- Unbeurteilbarkeit wegen übermäßigen Gehorsams oder fehlerhafter Vorführung